der Lausitz Medien - Jens Taschenberger, Leif Scharroba
Für Printmedien
Für alle Auftraggeber der Lausitz Medien gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigen hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die Lausitz Medien nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an Lausitz Medien zu erstatten.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei Lausitz Medien eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Lausitz Medien mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Lausitz Medien behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von Lausitz Medien abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Lausitz Medien unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Beiheftungsaufträge sind für Lausitz Medien erst nach Vorlage eines Musters der Beilage/Beiheftung und deren Billigung bindend.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Lausitz Medien unverzüglich Ersatz an. Lausitz Medien gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt Lausitz Medien eine ihr hierfür gesetzte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Lausitz Medien, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von Lausitz Medien für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
11. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Lausitz Medien darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Lausitz Medien berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei Übersendung des Probeabdrucks gesetzten Frist mitgeteilt werden.
13. Kosten für die Anfertigung und Verbreitung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
14. Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen kann Auswirkung auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließt spätere Reklamationen aus. Lausitz Medien behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor.
15. Vom Auftraggeber gelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
16. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Lausitz Medien kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Lausitz Medien berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
18. Lausitz Medien liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
19. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie 25% und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn Lausitz Medien den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag hätte zurücktreten können.
20. Im Falle gänzlichen oder teilweise Nichterscheinens der Werbeträger und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen kein Schadensersatz geleistet.
21. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Beschlagnahme u. ä.) hat Lausitz Medien Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75% der garantierten verbreiteten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten Auflage zu bezahlen.
22. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
23. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch Lausitz Medien bestätigt werden.
24. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für Lausitz Medien und deren angeschlossene Werbeträger/Verlage, besonders auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat Lausitz Medien von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei Lausitz Medien nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für bereits ausgeführte Aufträge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.
Für Online- und Digitalmedien
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für vom Vermarkter vermarktete Online- und Digitalmedien wie Webseiten & Webprotale, Apps und E-Papers, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit unter http://www.lausitz-medien.de/agbs aufrufen, ausdrucken sowie auch speichern (Datei / Speichern unter oder Datei / Seite speichern unter).
1. Definitionen
1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot des Vermarkters über die Schaltung und Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel/Anzeigen in Medien-, Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere Webseiten, Webportale, Apps, E-Papers (Newsletter-Emails) und Video-Walls, nachfolgend gemeinsam als Digitalmedien bezeichnet, zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nicht ausdrücklich anders als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote des Vermarkters freibleibend, d.h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
Weiterhin besteht das Angebot des Vermarkters, Produkte, Dienstleistungen, Termine, Jobs und Immobilien (auch Anzeigen genannt) in den Medien des Vermarkters sowie in Partner-Medien zu publizieren. Diese Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber in Eigenregie über das Login von Lausitz-Medien.de.
1.2 „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Auftrag eines Auftraggebers über die Schaltung und Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, nachfolgend insgesamt als „Werbemittel“ oder „Anzeige“ bezeichnet, eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten, nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet, in Digitalmedien zum Zweck der Verbreitung. Auftraggeber kann eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein.
1.3 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen oder Audio-Samples und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner, Video),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Ziel-Adresse (Hyperlink) zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können als Werbung bzw „Anzeige“ gekennzeichnet werden.
1.4 „Vermarkter“ ist die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba für sämtliche von ihr vermarkteten Digitalmedien, auch wenn diese beispielsweise von Dritten betrieben werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Werbemittels (bei mehreren Werbemitteln des ersten Werbemittels) in den vom Vermarkter vermarkteten Digitalmedien oder durch Bestätigung des Vermarkters in Textform zustande. Sofern ein verbindliches Angebot durch den Vermarkter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande. Mündliche, auch telefonische Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
2.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird Lausitz Medien die Größe und Terminierung der jeweiligen Werbemittelschaltungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vornehmen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet Lausitz Medien nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über Platzierung und Dauer der Webemittelschaltung.
2.3 Werden Werbeaufträge von Agenturen erteilt, kommt der Vertrag mit der jeweiligen Agentur zustande. Dies gilt nicht bei anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen.
3. Veröffentlichung
3.1 Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die vom Vermarkter vermarkteten Digitalmedien obliegt den jeweiligen Urhebern und Betreibern der Digitalmedien. Sollen Werbemittel nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der Digitalmedien veröffentlicht werden, so bedarf es daher hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermarkter. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen ist nicht möglich. Die von Auftraggebern selbst eingestellten Anzeigen wie Produkte, Termine, Jobs, Immobilien o.ä. werden zeitlich auch durch den Auftraggeber gestuert. Der Vermarkter übernimmt hierfür keine Handlung oder Haftung bei zeitlich falsch ausgespielter Anzeigen.
3.2 Der Vermarkter wird die Werbemittel zum gebuchten Zeitraum in den Werberaum der jeweils gebuchten Digitalmedien einstellen. Der Vermarkter wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad-Impressions (Anzeigen-Einblendungen) und/oder AdClicks (Anzeigen-Klicks) in einem durch den Vermarkter vorgegebenen Format berichten. Im Falle einer Unterlieferung wird der Vermarkter eine angemessene Nachlieferung mit dem Auftraggeber vereinbaren. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den im Vertrag vereinbarten Zeitraum abgewickelt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung Werbemittel wie Bilder, Filme, Logos, Druckdaten usw. sowie die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel ggf. verweist, so gestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und jedwede Vorschriften im Sinne des Datenschutzes sowie des Urheberrechts einhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften stellt der Auftraggeber den Vermarkter sowie Lausitz Medien von allen etwaigen dem Vermarkter und/oder Lausitz Medien daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels sowie währenddessen, besteht für den Vermarkter nicht.
5. Ablehnungsbefugnis des Vermarkters
Der Vermarkter besitzt das Recht, Werbeaufträge oder Anzeigen jederzeit abzulehnen oder bereits geschaltete Kampagnen abzubrechen. Insbesondere dann, wenn Werbeanzeigen gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber erhält für einen noch nicht erbrachten Teil der Kampagne oder der Kampagnen die vereinbarten Honorare zurückerstattet.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als werbliche Veröffentlichung erkennbar sind, werden als solche vom Vermarkter mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet. Anzeigen wie Produkte, Termine, Jobs oder Immobilien, welche durch die Auftraggeber selbst in das System eingepflegt werden, sind als Inhalt zu verstehen und werden nicht mit dem Begriff "Anzeige" deklariert.
6. Übermittlung von digitalen Werbemitteln
6.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige und einwandfreie (auch Viren freie) Anlieferung geeigneter Werbemittel bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Abweichungen sind mit dem Vermarkter unverzüglich abzustimmen. Für ungeeignete Vorlagen fordert der Vermarkter Ersatz. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung sowie nachträglichen Änderungungen der Daten wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung sowie den vereinbarten Schaltzeitraum des Werbemittels übernommen. Die Pflicht des Vermarkters zur Datenaufbewahrung des Werbemittels endet 6 Monate nach der letztmaligen Schaltung des Werbemittels.
6.2. Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der Werbemittel werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierzu gilt die jeweilige Preisliste oder dem Auftraggeber wird ein eintsprechendes Angebot unterbreitet.
6.3 Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel bis spätestens zwei Werktage vor Schaltungsbeginn.
Abweichungen dieser Werbemitel sind mit Lausitz Medien oder dem Vermartker unverzüglich abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Vermarkter oder Lausitz Medien Ersatz an. Bei nicht fristgerechter Lieferung oder unvollständigen Daten und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Daten ist der Vermarkter berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt.
Die Durchführung des Vertrages wird dann im Ermessen des Vermarkters nachgeholt.
6.4 Wenn ein Werbeauftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Vorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, hat der Vermarkter dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
6.5 Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen endet zwei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
6.6 Für die redaktionelle Abstimmung benennen die Parteien jeweils eine verantwortliche Person.
7. Mängel
7.1 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß der vorherigen Beeinträchtigung des zuvor geschalteten Werbemittels. Der Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese in einem groben Missverhältnis zum vorher geschlossenem Vertrag steht.
Verstreicht eine Frist zur Ersatzveröffentlichung einer Ersatzanzeige, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags,
7.2 Der Auftraggeber wird die Schaltung und das Werbemittel sofort nach erster erfolgter Anzeigenschaltung prüfen. Reklamationen müssen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen geltend gemacht werden.
8 Schäden und Haftung
8.1 Der Vermarkter haftet
- bei grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf die Haftung gegenüber Unternehmern auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Dabei ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne.
8.2 Alle gegen den Vermarkter gerichteten Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.3 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermarkter nach gesetzlichen Vorschriften.
9. Anzeigenbeleg(Screenshots / Bildschirmfotos)
Der Vermarkter liefert dem Auftraggeber nur auf Wunsch Belege wie Screenshots für geschaltete Anzeigen des Auftraggebers. Der Vermarkter behält sich jedoch vor, je nach Aufwand dafür gesonderte Vergütungen zu verlangen. Kann ein Anzeigenbeleg nicht mehr beschafft werden, bspw. durch zu spätes Erfbitten eines Beleges, so tritt an die Stelle des Belegs eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung der Anzeige.
10. Zahlungen
10.1 Die Rechnungsstellung erfolgt meist vor Anzeigenschaltung, entsprechend der Leistungserbringung und kann auch in Teilen erfolgen. Eine daraus resultierende Schlussabrechnung erfolgt nach Ende der vollständigen Leistungserbringung, sofern nicht im Einzelnen anderes vereinbart.
Ein mögliches Skonto wird in einer Rechnungeseparat ausgewiesen.
Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so wird in der schriftlich erstellten Rechnung der Rechnungsbetrag und das Belastungsdatum verankert.
10.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und angemessene Mahngebühren erhoben. Darüber hinaus wird der Vermarkter die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
11 Preise
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Es gilt die zum Zeitpunkt eines geschlossenen Werbeauftrages veröffentlichte Preisliste. Die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba ist berechtigt, Preise jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft abzuändern.
12. Rechteübertragung und -garantie
12.1 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, Rechte Dritter nicht verletzen.
Er erklärt, Inhaber der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und vom Werbemittel aus verlinkten Webseiten zu sein, oder aber die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne zu haben. Im Falle einer Anzeigenerstellung durch die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba oder durch von der Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba dazu beauftratgte Unternehmen erklärt der Auftraggeber, alle zur Erstellung der Anzeige erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt diesbezüglich die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba mit Informationen sowie Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Gestaltete Anzeigenmotive dürfen nur für Anzeigen in den dafür gebuchten Digitalmedien der Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba verwendet werden.
12.2 Der Auftraggeber überträgt dem Vermarkter jegliche Verwertungs- und Nutzungsrechte von den zur Verfügung gestellten Inhalten zur
- etwaige Erstellung von Werbemitteln und Werbeanzeigen
sowie - zu Schaltung der Werbeanzeige in digitalen Medien wie Webseiten, Apps und Videowänden.
Dies schließt das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Übertragung und Verbreitung der Daten ein.
Diese Rechteeinräumung gilt über alle Kommunikationsnetze und -mittel und schließt sämtliche digitale Übertragungs- und Abruftechniken ein.
12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorgelegte Konzepte vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen weder in vorgelegter noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von dem Auftraggeber außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Zwecke genutzt werden.
12.4 Wird im Zusammenhang mit der Werbeanzeige und der damit verbundenen Werbesschaltung eine Grafikdatei, ein Name, ein Logo, die Marke oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber der Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der jeweiligen Datei wie bspw. Das Logo, dem jeweiligen Namen oder der jeweiligen Bezeichnung.
13. Laufzeit
13.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, nach vorheriger Abmahnung und aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
14. Störungen durch höhere Gewalt
Fällt die Durchführung eines Vertrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die der Vermarkter oder die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba nicht zu vertreten hat, beispielsweise wegen Ausfall von Servern oder Rechnern, aufgrund von Störungen welche nicht im Verantwortungsbereich der Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba liegen, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung des Vertrages nach Ablauf des Vertragszeitraumes. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
15. Einschaltung Dritter
Die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba ist berechtigt sich Dritter zu bedienen um der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Werbeauftrags nachzukommen.
16. Vertraulichkeit und Presse
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird.
17. Datenschutz
17.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten.
17.2 Die Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba speichert anonymisiert die Anzahl der Einblendungen von Werbemitteln sowie die durch Nutzer ausgelösten Klicks auf ein Werbemittel bzw. auf eine Werbeanzeige.
17.3 Der Auftraggeber darf die ihm zur Verfügung gestellten Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben.
18. Auftragsstornierungen
Der Auftraggeber kann Verträge nach deren Zustandekommen stornieren. Stornierungen von Verträgen müssen schriftlich zu Händen des Ansprechpartners des Auftraggebers beim Vermarkter erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt der Vermarkter bis zu zwei Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Schreibens beim Vermarkter. Wird diese Stornierungsfrist nicht eingehalten, hat der Auftraggeber 30% des Nettoauftragswertes zuzüglich USt. zu zahlen.
Bei der Buchung von Kooperationswerbeformen, also Werbeformen, welche in Kooeprationen mit Dritten durchgeführt werden, ist eine Stornierung bis vier Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat der Auftraggeber, mindestens 30% des Nettoauftragswertes zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden gesetzlichen MwSt. als Stornogebühr zu zahlen.
Alle Kosten für Kreativleistungen und technische Realisierungen, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind, werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftform erforderlich ist, wird diese durch die Textform gewahrt.
19.2 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich sowie auf unserer Webseite unter http://www.lausitz-medien.de/agbs mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung schriftlich widerspricht.
19.3 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Vermarkter die Leistungen widerspruchslos erbringt, das heißt Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
19.4 Erfüllungsort ist Cottbus. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Lausitz Medien , Jens Taschenberger, Leif Scharroba.
19.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Stand 01.05.2017